AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahlke & Dettmer GmbH & Co. KG

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  1. Geltungsbereich
    1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fahlke & Dettmer GmbH & Co. KG (nachfolgend „Fahlke & Dettmer KG“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Fahlke & Dettmer KG mit Unternehmern iSd § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt oder anbahnt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Folgeaufträge, Verträge, Lieferungen und Nachlieferungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
    2. Abweichende Bedingungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Fahlke & Dettmer KG in Textform.

  1. Angebote und Aufträge
    1. Alle Angebote der Fahlke & Dettmer KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Fahlke & Dettmer KG innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen
    2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fahlke & Dettmer KG und dem Auftraggeber ist der in Textform geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Fahlke & Dettmer KG vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag in Textform ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
    3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber der Fahlke & Dettmer KG abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

  1. Preise
    1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab dem Sitz der Fahlke & Dettmer KG zuzüglich Verpackung, Fracht, der jeweils gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen auch zzgl. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
    2. Erhöhen sich Lohn-, Material- oder sonstige die Kalkulation beeinflussende Kosten, können diese dem Auftraggeber weiter berechnet werden, wenn die Lieferung / Leistung vereinbarungsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll.

  1. Lieferung / Leistung
    1. Von der Fahlke & Dettmer KG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
    2. Die Fahlke & Dettmer KG kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten gegenüber der Fahlke & Dettmer KG nicht nachkommt.
    3. Vor dem Rücktritt wegen Lieferverzug oder wegen Falschlieferung hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Betriebsstörungen im Betrieb der Fahlke & Dettmer KG oder ihres Zulieferers – insbesondere durch Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse höherer Gewalt – zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten und gesetzlichen Fristen angemessen.
    4. Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
    5. Die Fahlke & Dettmer KG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Fahlke & Dettmer KG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Fahlke & Dettmer KG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Fahlke & Dettmer KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber der Fahlke & Dettmer KG vom Vertrag zurücktreten.

  1. Eigentumsvorbehalt
    1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Fahlke & Dettmer KG gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
    2. Die von der Fahlke & Dettmer KG an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen ihr Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
    3. Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Fahlke & Dettmer KG.
    4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
    5. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Fahlke & Dettmer KG als Hersteller erfolgt und diese unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der Fahlke & Dettmer KG eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache, zur Sicherheit an die Fahlke & Dettmer KG, die diese annimmt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die Fahlke & Dettmer KG, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
    6. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der Fahlke & Dettmer KG an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an die Fahlke & Dettmer KG ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Fahlke & Dettmer KG ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die sie abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Fahlke & Dettmer KG darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
    7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum die Fahlke & Dettmer KG hinweisen und diese hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht verpflichtet oder in der Lage ist, der Fahlke & Dettmer KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber der Fahlke & Dettmer KG.
    8. Die Fahlke & Dettmer KG wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
    9. Tritt die Fahlke & Dettmer KG bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

  1. Mängelansprüche
    1. Die Gewährleistungsfrist für Lieferung neu hergestellter Sachen beträgt ein Jahr, gerechnet ab Ablieferung. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß BGB)
    2. Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB. Auf Verlangen der Fahlke & Dettmer KG ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die Fahlke & Dettmer KG zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Fahlke & Dettmer KG die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
    3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Fahlke & Dettmer KG nach ihrer, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
    4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Fahlke & Dettmer KG, kann der Auftraggeber nur unter den in Ziffer 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
    5. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Fahlke & Dettmer KG aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Fahlke & Dettmer KG nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Fahlke & Dettmer KG bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
    6. Die Lieferung gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.

  1. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
    1. Die Haftung der Fahlke & Dettmer KG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe folgender Regelungen eingeschränkt.
    2. Die Fahlke & Dettmer KG haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
    3. Soweit die Fahlke & Dettmer KG gemäß 7.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Fahlke & Dettmer KG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
    4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Fahlke & Dettmer KG für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Deckungssumme ihrer Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
    5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Fahlke & Dettmer KG.
    6. Soweit die Fahlke & Dettmer KG technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    7. Die Einschränkungen dieser Ziff. 7 gelten nicht für die Haftung der Fahlke & Dettmer KG wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Fahlke & Dettmer KG und dem Auftraggeber ist der Sitz der Fahlke & Dettmer KG. Sie bleibt jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
    2. Die Beziehungen zwischen der Fahlke & Dettmer KG und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Hinweis:

Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer nur auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für zu dem Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und für Werbeaktionen erfolgt. Dies gilt auch für eine Weitergabe an Dritte (z.B. Lieferanten, Versicherungen), soweit für dies Vertragsabwicklung und -erfüllung erforderlich ist. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Auftragnehmer hierfür gesondert eine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO bei dem Auftraggeber einholen.